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Mittlere Reife

Zusmarshausen – eine Angebotsschule

Der M-Zug ist ein vierjähriger Bildungsgang im Schulverbund Augsburger Land West am Standort Zusmarshausen zum »Mittleren Schulabschluss«. Er geht von der Jahrgangsstufe 7 bis zur Jahrgangsstufe 10. Der Besuch des M-Zuges ist freiwillig.

Die M-Klassen …

    • sind ein eigenständiges geschlossenes Bildungsangebot zur Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss
    • sind dem Abschluss der Realschule und der Wirtschaftsschule gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der die gleichen Berechtigungen verleiht
    • gewähren Zugang zu allen Berufen mit mittlerem Bildungsabschluss und zu allen weiteren Bildungswegen mit Voraussetzung des mittleren Bildungsabschlusses (FOS, etc.)
    • haben Schwerpunktsetzung auf Deutsch, Mathematik und Englisch sowie auf das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik
    • bereiten verstärkt auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vor

Aufnahme und Zugangsbestimmungen

Um in die M7-Klasse aufgnommen zu werden, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
Im Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis der Jahrgangsstufe 6 muss aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Durschschnittsnote 2,66 erzielt werden. Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Aufnahmeprüfung ab 3,00 für alle Schülerinnen und Schüler in der jeweils letzten Ferienwoche; Ort wird durch das Schulamt mitgeteilt.

Es besteht auch die Möglichkeit nach der Jahrgangsstufe 7 und 8, Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis 2,33, in den M-Zug zu wechseln. Aufnahmeprüfung ab 2,66 für alle Schülerinnen und Schüler in der jeweils letzten Ferienwoche; Ort wird durch das Schulamt mitgeteilt.

Ein Durchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Prüfungsfach) im qualifizierenden Mittelschulabschluss erlauben einen Wechsel in die M10. Aufnahmeprüfung für alle Schülerinnen und Schüler in der jeweils letzten Ferienwoche;Ort wird durch das Schulamt mitgeteilt.

Für Schüler anderer Schularten

Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zuges, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde

Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Hauptschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.
Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich

      • zu Beginn eine Schuljahres,
      • wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat,
      • wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Hauptschule nicht unterrichtet werden;
      • ansonsten entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.

Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.

Vorteile des M-Zuges

  • Kein Wechsel der Schulart
  • Klassenlehrerprinzip
  • Verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
  • Schülerbezogene Unterrichtsgestaltung
  • Teilnahme am Qualifizierenden Mittelschulanschluss

Anspruchsvoller Unterricht

In den M-Klassen wird auf der Grundlage des neuen Lehrplans für die M-Klassen der Hauptschule unterrichtet
Die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss.
Die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich.

Die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.

Der richtige Abschluss

  • Wenn der Schüler/die Schülerin
  • selbstständig und eigenmotiviert arbeitet
  • ein höheres Arbeitstempo durchhält
  • eine umfassende Beherrschung des Lernstoffes leistet
  • eine zielgerichtete Arbeitshaltung zeigt
  • geringe Fehlerhäufigkeit anstrebt
  • Ausweitung des Lehrstoffes akzeptiert
  • komplexere Aufgaben löst

Vorrücken, Bestehen, Wiederholen

Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei

  • Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
  • Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
  • Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.
  • Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler
    • in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder
    • in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder
    • in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
  • Über einen Notenausgleich entscheidet die Lehrerkonferenz.
    Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Schülern,
    • die die nicht bestandene Jahrgangsstufe bereits zum zweiten Man besuchen oder
    • deren schlechte Leistungen auf ungenügende Mitarbeit zurückzuführen sind oder
    • die im Fach Deutsch die Note 6 haben.
  • Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M-Zuges versagt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlussses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz. Die Möglichkeit, über einen guten „QA“ den mittleren Abschluss in der M10 zu erreichen, bleibt bestehen.
  • Beratung der Erziehungsberechtigten über die Perspektiven der Mittelschulabschlüsse erforderlich.
    Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten.
    • Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Hauptschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.
    • Wechsel in die Regelklasse
      Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten gilt:
      • Nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse
      • Während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug
      • Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe darauf achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.
    • Qualifizierender Mitteltschulabschluss
      Schüler der M9 können an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Mittelschulanschluss erwerben. Die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden in die Gesamtberechnung des qualifizierenden Mittelschulanschlusses nicht mit einbezogen.

Ansonsten hat der Schüler die Möglichkeit, die Klasse im vierjährigen Ausbildungsgang zweimal zu wiederholen.

Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: „Dieses
Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein“.
Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in
drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5.

Die Berufsorientierungsmaßnahme (BOM) an der Mittelschule Zusmarshausen

Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche eine besondere Herausforderung dar.

An der Mittelschule Zusmarshausen findet deshalb für die 7te bis 9te Jahrgangsstufe die Berufsorientierungsmaßnahme (BOM) nach dem „GO!-Konzept“ statt. Diese soll den jungen Menschen einen erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben, einen lückenlosen Übertritt an eine weiterführende Schule oder in eine berufliche Maßnahme ermöglichen.

Zentrale Ziele und Maßnahmen des GO!-Konzeptes sind:

  1. Abbau von Ausbildungshemmnissen
  2. Unterstützung der Jugendlichen beim Sondieren und Entdecken ihrer beruflichen Präferenzen und Fähigkeiten
  3. Begleiten der Jugendlichen sowie der Eltern bei der Entwicklung einer realistischen Zielsetzung bei der Berufswahl
  4. Förderung der Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt, um den individuellen Übergang von Schule in die Ausbildung möglichst lückenlos zu gestalten
  5. Förderung einer realistischen Selbsteinschätzung durch Analyse individueller Stärken und Schwächen, um das berufliche Entscheidungsverhalten gezielt zu verbessern
  6. Verbesserung und Vertiefung berufs- und betriebskundlicher Erfahrungen
  7. Hilfestellung und Begleitung der Schüler bei der Ausbildungsplatzsuche in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
  8. Anleitung und Unterstützung beim Erstellen aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen sowie Trainieren von Bewerbungsgesprächen und -situationen

Die Finanzierung der Berufsorientierenden Maßnahmen nach §48 SGB III erfolgt über die Agentur für Arbeit Augsburg und den Landkreis Augsburg.

Das Frère-Roger-Kinderzentrum ist Träger der Maßnahme.

Fachkraft an der Mittelschule Zusmarshausen

Nadine Gärtner
Staatl. anerkannte Sozialpädagogin (B.A.)
Tel.: 08291 – 169 300 
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Derzeit in Vertretung:

Antonia Quigg
 Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Des Weiteren stehen folgende Serviceseiten zur Verfügung:

-           Ausbildung finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/ausbildung/  
-           Praktikum finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/praktikum/ 
-           Berufsorientierung: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/berufsbereich/ 
-           Stellenangebote: https://www.jobbörse.de/ 

 

 

Berufsberatung

Berufsberaterin BUte Rosner-Braun,

  • Tel. 0800 - 4555500
  • Agentur für Arbeit Augsburg
  • Wertachstraße 28
  • 86153 Augsburg
  • Berufswahl
  • Ausbildungsvermittlung
  • Bewerbung
  • Alternativen
  • Fördermöglichkeiten

 

Übertrittsphase & Schulsystem

  • Übertrittsbedingungen (LINK) für alle Schularten und -stufen offiziell, übersichtlich und sicherlich aktuell auf dem Server des Staatsministeriums.
  • Vergleichsarbeiten und Ergebnisse der Tests auf den Seiten des ISB bzw. Orientierungsarbeiten für die Grundschule.

Das bayerische Schulsystem

Schulsystem 2009 2002

Welche Bildungsschwerpunkte werden in der Mittelschule gesetzt?

Die Mittelschule ist einerseits Pflichtschule für alle Schülerinnen und Schüler, die keine andere weiterführende Schulart besuchen wollen oder auf Grund ihrer Leistungen können. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 9 (10). Sie führt zum erfolgreichen Mittelschulabschluss und zum qualifizierenden Mittelschulabschluss. Andererseits hat sich die Mittelschule auch zur Angebotsschule weiterentwickelt: Der Mittlere-Reife-Zug umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 und führt zum mittleren Schulabschluss.
mittelschule grafikLehrplan, Fächerangebot und Unterrichtsmethoden kommen durch lebensnahes und berufsbezogenes Lernen den Interessen, Lernweisen und Begabungen der Hauptschüler entgegen und geben der Schulart ihr eigenes Profil.
Der Unterricht an der Mittelschule ist verstärkt auf praxisbezogene Lerninhalte ausgerichtet und führt die Mittelschüler gezielt an die Arbeitswelt heran. Sie erhalten wesentliche Orientierungshilfen für die spätere Berufswahl. Die Mittelschule bietet Unterricht in Pflichtfächern, Wahlpflichtfächern, Wahlfächern und Arbeitsgemeinschaften. Solide Kenntnisse und Fertigkeiten in Deutsch, Mathematik, Englisch und in den musischen Fächern sind unverzichtbar - wie für die anderen Schularten auch. Doch es gibt Unterschiede:
In der Mittelschule gehen die Lehrer im Unterricht nicht vorwiegend theoretisch und abstrakt vor, sondern eher konkret-anschaulich, lebensnah, praxisbezogen und exemplarisch. Lernen durch eigenes Tun ermöglicht vielen Kindern und Jugendlichen erst den Schulerfolg. Induktive Methode, Lernen an der Wirklichkeit vor Ort oder am Modell, eigenständiges Arbeiten und Teamarbeit sind gängige Unterrichtsformen, zunehmend auch Projektunterricht und Freiarbeit.

Ein spezifischer Schwerpunkt und ein Kennzeichen der Mittelschule ist das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik mit dem gleichnamigen Leitfach. Es bietet eine elementare Einführung in die Berufswelt und aktive Hilfe zur Berufsfindung. Erscheinungsformen der Arbeitswelt und ihr Wandel, Gegebenheiten im heimatlichen Wirtschaftsraum, Fragen des Ausbildungsvertrages, aus Wirtschaft und Technik werden dem Hauptschüler nahe gebracht und helfen ihm so beim Eintritt in das Berufsleben. Dies wird vor allem erreicht durch:

  • Betriebserkundungen
    Betriebspraktika und Praxistage
    andere Formen der Kooperation mit der Wirtschaft
    enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung
    externe Experten (Meister & Ausbilder) an den Schulen
    Projekte zur vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit

Zum Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik gehören auch praktische Fächer:

  • Bereich Technik: Die Schüler lernen Werkaufgaben zu planen, fachgerecht auszuführen und die Ergebnisse sachkundig und selbstkritisch zu bewerten. 'Schlüsselqualifikationen' nennt der Pädagoge, was die Schüler dabei erwerben: z.B. handwerkliche Tugenden, technisches Verständnis, Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Material und Werkzeug, Sorgfalt und Zielstrebigkeit.
    Bereich Wirtschaft: Fähigkeiten im Tastschreiben und im Umgang mit Computer, Textverarbeitungssystemen und Tabellenkalkulationen sind heute eine solide und oft gewünschte Grundlage für die Berufsausbildung.
    Bereich Soziales: Dieses Fach vermittelt Fertigkeiten, die z.B. für die gesunde Ernährung und das Wirtschaften im Haushalt grundlegend sind; die Schüler entwickeln soziale Sensibilität und Fähigkeiten des Zusammenlebens.

In den praktischen Fächern und darüber hinaus überall dort wo sich in den anderen Fächern entsprechende Anknüpfungsmöglichkeiten ergeben, erhalten die Hauptschüler grundlegende EDV-Kenntnisse. Der Computer mit seinen Möglichkeiten und Grenzen wird mehr und mehr zum selbstverständlichen Bestandteil des Mittelschulunterrichts.

Einschulung

Das Einschreiben für die Einschulung im Schuljahr 2024/25 erfolgt am Dienstag, den 12. März 2024. Alle allgemeinen Informationen zur Grundschule finden Sie unter der URL des Ministeriums.

Mitte Januar erhalten alle Eltern von schulpflichtigen Kindern über die jeweiligen Kindergärten oder per Post von uns ein Schreiben mit der Einladung zum Elternabend. Wer dies nicht bekommt, ist möglicherweise noch nicht im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erfasst und sollte sich telefonisch bei uns melden. Eltern, die ihr Kind auf Antrag einschulen möchten, rufen uns bitte ebenfalls an. Um Wartezeiten bei der Schulanmeldung zu vermeiden, bekommen Sie per Post die Einschreibezeiten Ende Januar 2024 in der Einladung zur Schuleinschreibung mitgeteilt.

Einschulung zum Schuljahresbeginn

Einschulungsalter (BayEUG Art. 37 Abs. 1)

"Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird."

Zurückstellung (BayEUG Art. 37 Abs. 2)

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg ... am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind.

Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig.

Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.

Links:


Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen des Elternabends vom 25.01.2024


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