Prüfungen
Qualifizierender Abschluss
Mittlerer Schulabschluss
Qualifizierender Abschluss
Mittlerer Schulabschluss
Der M-Zug ist ein vierjähriger Bildungsgang im Schulverbund Augsburger Land West am Standort Zusmarshausen zum »Mittleren Schulabschluss«. Er geht von der Jahrgangsstufe 7 bis zur Jahrgangsstufe 10. Der Besuch des M-Zuges ist freiwillig.
Die M-Klassen …
Um in die M7-Klasse aufgnommen zu werden, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
Im Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis der Jahrgangsstufe 6 muss aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Durschschnittsnote 2,66 erzielt werden. Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Aufnahmeprüfung ab 3,00 für alle Schülerinnen und Schüler in der jeweils letzten Ferienwoche; Ort wird durch das Schulamt mitgeteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit nach der Jahrgangsstufe 7 und 8, Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis 2,33, in den M-Zug zu wechseln. Aufnahmeprüfung ab 2,66 für alle Schülerinnen und Schüler in der jeweils letzten Ferienwoche; Ort wird durch das Schulamt mitgeteilt.
Ein Durchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Prüfungsfach) im qualifizierenden Mittelschulabschluss erlauben einen Wechsel in die M10. Aufnahmeprüfung für alle Schülerinnen und Schüler in der jeweils letzten Ferienwoche;Ort wird durch das Schulamt mitgeteilt.
Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zuges, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde
Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Hauptschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.
Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich
Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.
In den M-Klassen wird auf der Grundlage des neuen Lehrplans für die M-Klassen der Hauptschule unterrichtet
Die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss.
Die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich.
Die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.
Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei
Ansonsten hat der Schüler die Möglichkeit, die Klasse im vierjährigen Ausbildungsgang zweimal zu wiederholen.
Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: „Dieses
Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein“.
Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in
drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5.
Die berufliche Orientierung stellt für viele Jugendliche eine besondere Herausforderung dar.
An der Mittelschule Zusmarshausen findet deshalb für die 7te bis 9te Jahrgangsstufe die Berufsorientierungsmaßnahme (BOM) nach dem „GO!-Konzept“ statt. Diese soll den jungen Menschen einen erfolgreichen Einstieg in das Arbeitsleben, einen lückenlosen Übertritt an eine weiterführende Schule oder in eine berufliche Maßnahme ermöglichen.
Zentrale Ziele und Maßnahmen des GO!-Konzeptes sind:
Die Finanzierung der Berufsorientierenden Maßnahmen nach §48 SGB III erfolgt über die Agentur für Arbeit Augsburg und den Landkreis Augsburg.
Das Frère-Roger-Kinderzentrum ist Träger der Maßnahme.
Fachkraft an der Mittelschule Zusmarshausen
Derzeit in Vertretung:
Antonia Quigg
Email:
Des Weiteren stehen folgende Serviceseiten zur Verfügung:
- Ausbildung finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/ausbildung/
- Praktikum finden: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/praktikum/
- Berufsorientierung: https://www.jobbörse-stellenangebote.de/berufsbereich/
- Stellenangebote: https://www.jobbörse.de/
Ute Rosner-Braun,

Die Mittelschule ist einerseits Pflichtschule für alle Schülerinnen und Schüler, die keine andere weiterführende Schulart besuchen wollen oder auf Grund ihrer Leistungen können. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 9 (10). Sie führt zum erfolgreichen Mittelschulabschluss und zum qualifizierenden Mittelschulabschluss. Andererseits hat sich die Mittelschule auch zur Angebotsschule weiterentwickelt: Der Mittlere-Reife-Zug umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 und führt zum mittleren Schulabschluss.
Lehrplan, Fächerangebot und Unterrichtsmethoden kommen durch lebensnahes und berufsbezogenes Lernen den Interessen, Lernweisen und Begabungen der Hauptschüler entgegen und geben der Schulart ihr eigenes Profil.
Der Unterricht an der Mittelschule ist verstärkt auf praxisbezogene Lerninhalte ausgerichtet und führt die Mittelschüler gezielt an die Arbeitswelt heran. Sie erhalten wesentliche Orientierungshilfen für die spätere Berufswahl. Die Mittelschule bietet Unterricht in Pflichtfächern, Wahlpflichtfächern, Wahlfächern und Arbeitsgemeinschaften. Solide Kenntnisse und Fertigkeiten in Deutsch, Mathematik, Englisch und in den musischen Fächern sind unverzichtbar - wie für die anderen Schularten auch. Doch es gibt Unterschiede:
In der Mittelschule gehen die Lehrer im Unterricht nicht vorwiegend theoretisch und abstrakt vor, sondern eher konkret-anschaulich, lebensnah, praxisbezogen und exemplarisch. Lernen durch eigenes Tun ermöglicht vielen Kindern und Jugendlichen erst den Schulerfolg. Induktive Methode, Lernen an der Wirklichkeit vor Ort oder am Modell, eigenständiges Arbeiten und Teamarbeit sind gängige Unterrichtsformen, zunehmend auch Projektunterricht und Freiarbeit.
Ein spezifischer Schwerpunkt und ein Kennzeichen der Mittelschule ist das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik mit dem gleichnamigen Leitfach. Es bietet eine elementare Einführung in die Berufswelt und aktive Hilfe zur Berufsfindung. Erscheinungsformen der Arbeitswelt und ihr Wandel, Gegebenheiten im heimatlichen Wirtschaftsraum, Fragen des Ausbildungsvertrages, aus Wirtschaft und Technik werden dem Hauptschüler nahe gebracht und helfen ihm so beim Eintritt in das Berufsleben. Dies wird vor allem erreicht durch:
In den praktischen Fächern und darüber hinaus überall dort wo sich in den anderen Fächern entsprechende Anknüpfungsmöglichkeiten ergeben, erhalten die Hauptschüler grundlegende EDV-Kenntnisse. Der Computer mit seinen Möglichkeiten und Grenzen wird mehr und mehr zum selbstverständlichen Bestandteil des Mittelschulunterrichts.
Das Einschreiben für die Einschulung im Schuljahr 2025/26 erfolgt am Mittwoch, den 12. März 2025. Alle allgemeinen Informationen zur Grundschule finden Sie unter der URL des Ministeriums.
Mitte Januar erhalten alle Eltern von schulpflichtigen Kindern über die jeweiligen Kindergärten oder per Post von uns ein Schreiben mit der Einladung zum Elternabend. Wer dies nicht bekommt, ist möglicherweise noch nicht im Einwohnermeldeamt der Gemeinde erfasst und sollte sich telefonisch bei uns melden. Eltern, die ihr Kind auf Antrag einschulen möchten, rufen uns bitte ebenfalls an. Um Wartezeiten bei der Schulanmeldung zu vermeiden, bekommen Sie per Post die Einschreibezeiten Ende Januar 2025 in der Einladung zur Schuleinschreibung mitgeteilt.
"Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird."
Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg ... am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind.
Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig.
Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.
Links:
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen des Elternabends vom 25.01.2024